Der Tagesablauf unserer Gemeinschaft ist von einer festen Struktur geprägt.
Bestimmte Zeiten des Tages verbringen wir Schwestern in Gemeinschaft, andere sind dem Alleinsein vorbehalten.
Mit einem fast 70 Jahre umfassenden Altersunterschied leben bei uns derzeit Schwestern aus vier Generationen unter einem Dach. Dabei sind Jung und Alt aufeinander verwiesen. Während die jüngeren Schwestern den Großteil der Arbeitslast tragen, werden sie begleitet und mitgetragen von den alten Schwestern, die zwar keine praktische Arbeit mehr verrichten, aber dem Gebet und der Fürbitte viel Zeit widmen können.
Das Miteinander der Generationen, das sich u.a. in unserem Pflegehaus konkretisiert, versteht sich als ein bewusster Gegenentwurf zu der Tendenz in unserer Gesellschaft, die Alten und Kranken an den Rand zu schieben und in gesonderten Einrichtungen unterzubringen.
Wir Schwestern leben in Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass keine von uns über ein persönliches Einkommen verfügt, sondern alle Einkünfte der Gemeinschaft zufließen. Diese trägt ihrerseits Sorge, sowohl für den Lebensunterhalt aller Schwestern, als auch dafür, dass die jeweiligen Bedürfnisse der Einzelnen berücksichtigt werden. Die Benediktsregel orientiert sich mit dieser Praxis am Modell der Urkirche und begründet sie mit einem Schriftzitat:
„Jedem wurde soviel zugeteilt, wie er nötig hatte (Apg 4,35).“
Die Äbtissin übt den Leitungsdienst in der Gemeinschaft aus und wurde von den Schwestern in dieses Amt gewählt. Sie trägt die letzte Verantwortung in geistlichen und wirtschaftlichen, sowie rechtlichen Belangen und vertritt das Kloster nach außen. Neben diesem Dienst am Ganzen ist es insbesondere ihre Aufgabe, eine Atmosphäre zu schaffen, die dem Wachsen und Reifen der einzelnen Schwestern förderlich ist.
Unterstützt wird die Äbtissin in ihrer Leitungsaufgabe von der Priorin, die ihre Stellvertreterin ist und mit ihr gemeinsam Sorge für die Gemeinschaft trägt. Mit dem Seniorat, das von vier Schwestern gebildet wird, berät sich die Äbtissin in regelmäßigen Sitzungen und bespricht wichtige Angelegenheiten des Klosters.
Auch die Schwestern, die in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen verantwortlich sind, werden in anstehende Entscheidungsprozesse mit einbezogen. Zudem bemühen wir uns um eine Kultur des Gesprächs und des Austauschs, an der alle Schwestern beteiligt sind. Trotz der hierarchischen Struktur unserer Klöster ist es dem hl. Benedikt ein Anliegen, dass bei wichtigen Angelegenheiten alle gehört werden sollen,
„weil der Herr oft einem Jüngeren offenbart, was das Bessere ist (RB 3,3).“
werktags | Sa | So | |
---|---|---|---|
Wecken | 05:10 | 06:10 | 05:30 |
Laudes | 05:40 | 06:40 | 06:00 |
Eucharistiefeier | 06:30 | 07:30 | / |
Lectio divina | anschl. | / | / |
Frühstück | 08:00 | anschl. | 07:00 |
Eucharistiefeier | / | / | 08:00 |
Arbeitszeit | anschl. | / | |
Mittagshore | 11:45 | ||
Mittagessen | anschließend | ||
Mittagsruhe | 13:30 | / | |
Arbeitszeit | 14:30 | / | |
Lectio divina | / | 16:00 | / |
Vesper | 17:30 | ||
Abendessen | anschließend | ||
Rekreation | 18:50 | ||
Komplet und Vigilien | 19:30 |
Als Benediktinerinnen leben wir nach der Regel des Heiligen Benedikt von Nursia,
der von ca. 480-547 in Italien lebte.
Benedikt schrieb seine Regel aus der Kenntnis mehrerer anderer Mönchsregeln und Traditionen heraus und führte sie mit seiner eigenen jahrelangen Erfahrung zusammen.
Impressionen aus unserer Abtei und der Regel des Heiligen Benedikt. Entdecken Sie unser Kloster und die Regel in einer kleinen Diashow.
Ursprünglich wurde in Klöstern die Arbeit alle drei Stunden vom Gebet unterbrochen (s. Stundengebet): Zur ersten Stunde (Sonnenaufgang: Prim), gegen neun Uhr (Terz), mittags (Sext) und nachmittags (Non). Um dem modernen Leben gerecht werden zu können, werden bei uns Terz, Sext und Non zum Mittagsgebet zusammengefasst. Die Prim geht in der Laudes auf.